In der EU und EFTA reicht dein regulärer deutscher Führerschein, gegenseitige Anerkennung ist garantiert.
Ausserhalb ist die Gültigkeit über internationale Abkommen, bilaterale Abkommen oder einseitige Anerkennung geregelt.
Besteht ein internationales Abkommen welches sowohl Deutschland als auch das Land in dem du fahren willst ratifiziert haben ist es einfach – beide Länder haben sich verpflichtet die Führerscheine aller Länder die ebenfalls ratifiziert haben zu akzeptieren, unter der möglichen Bedingung dass ein „internationaler Führerschein“ zusätzlich mitgeführt wird.
Es gibt drei internationale Abkommen diesbezüglich, zwei Abkommen denen Deutschland beigetreten ist – 1926 in Paris und 1968 in Wien – und ein drittes von 1949 in Genf welchem Deutschland nicht beigetreten ist. Ein weiteres von der Organisation of American States 1943 in Washington DC bezieht sich nur auf den amerikanischen Kontinent und ist somit nicht relevant für Deutschland.
Wie du siehst wenn du die Links klickst, ist jedem der Abkommen eine unterschiedliche Gruppe von Ländern beigetreten. Das führt leider dazu das es den einen „internationalen Führerschein“ gar nicht gibt. Die Tatsache dass ein „internationaler Führerschein“ nicht überall anerkannt wird und es unterschiedliche gibt verwirrt viele, ist aber leider dennoch so. (Für Österreicher beispielsweise gelten je nachdem andere Vorgaben als weiter unten aufgeführt da ihr Land alle drei Abkommen unterzeichnet hat.)
Je nach Land brauchst du also eine unterschiedliche Version des internationalen Führerscheins (heisst auf Englisch übrigens „International Driving Permit“ – Abkürzung IDP – und nicht „license“), wobei die Version von 1968 für deutlich mehr Länder gültig ist, und in Deutschland standardmässig ausgestellt wird wenn man einen beantragt. Es gilt grundsätzlich das neueste Abkommen das zwei betreffende Staaten unterzeichnet haben, anwendbar ist 1926 für Deutschland entsprechend nur noch für die Länder die dem Abkommen von 1968 nicht beigetreten sind, und somit 1926 das einzige Abkommen ist, welches sowohl Deutschland als auch das betreffende Land unterzeichnet bzw. ratifiziert haben.
Was ist ein internationaler Führerschein?
Ein internationaler Führerschein ist letztendlich nur eine standardisierte Form der Übersetzung und deswegen alleine nicht gültig. Du musst immer auch deinen nationalen Führerschein dabeihaben.
Wo gilt welche Version?
Dein deutscher Führerschein ist aktuell zusammen mit der Version 1968 des Internationalen Führerscheins per Abkommen gültig in (EU und EFTA Staaten habe ich weggelassen):
(Die Liste der Staaten die 1926 ratifiziert haben aber 1968 nicht ist deutlich länger, im Bundesgesetzblatt sind aber nur diese genannt. Viele der anderen waren in 1926 Kolonien und deswegen unklar ob sie das Abkommen weiter honorieren. Tun einige aber wie man unten sieht.)
Beide Listen sind nicht statisch, es tritt immer mal wieder ein neues Land dem Abkommen von 1968 bei. Bis 2020 z.B. brauchte man für Thailand Version 1926, jetzt gilt die dort nicht mehr.
Daneben erkennen von allen hier genannten Ländern manche auch nationale Führerscheine ohne internationalen an (z.B. die Schweiz), wer also partout keinen beantragen will kann sich auch da noch schlau machen. (Offizielle Regierungsquellen und Gesetzestexte aus betreffenden Ländern sind die einzigen die wirklich zählen).
Hilfreich ist ein internationaler Führerschein aber selbst dann. Interaktionen mit der Polizei laufen deutlich reibungsloser ab wenn es keine Verständigungsprobleme gibt. Der durchschnittliche russische Polizist beispielsweise wird in der Regel nicht genug Deutsch können um deinen Führerschein zu lesen.
Mit allen anderen Ländern gibt es ansonsten keine Abkommen (die haben teilweise das von 1949 unterzeichnet was dir aber nicht hilft s.o. und Erläuterung der deutschen Botschaft in den USA), darunter leider auch beliebte Selbstfahrer Reiseziele von deutschen Touristen wie USA, Kanada, Neuseeland und Australien. In diesen Ländern wird aber teilweise einseitig der internationale Führerschein von 1968, 1926 oder dein deutscher Führerschein (evtl. mit offizieller Übersetzung) anerkannt, da musst du dich dann länderspezifisch informieren.
In den USA (siehe auch die Note des State Department) wird das ganze auf Bundesstaatenebene geregelt, genauso in Australien und Kanada. Das macht es dann noch etwas komplexer.
A nonresident who is at least 16 years of age and who has in his or her immediate possession a valid license issued to the person in his or her home state or country may drive a motor vehicle in this State of the type or class the person may operate in that home state or country.
So oder so ähnlich liest sich das in den Gesetzen fast aller amerikanischen Bundesstaaten. Nur ganz wenige schreiben das Mitführen des zusätzlichen internationalen Führerscheins tatsächlich per Gesetz vor. Fun Fact: In Hawaii darfst du laut Gesetz mit einem deutschen Führerschein gar nicht fahren, auch in Connecticut, Nebraska, Ohio, Texas und Louisiana sieht es nicht so gut aus (kein gültiges multilaterales Abkommen, und keine einseitige Anerkennung in diesen Bundesstaaten. Dort könnten aber evtl. bilaterale Vereinbarungen greifen s.o.)
In einigen Bundesstaaten gilt schon nach relativ kurzem Aufenthalt eine „residence presumption“, eine widerlegbare Annahme dass du Einwohner bist und einen lokalen Führerschein benötigst. Aufgrund einer solchen Annahme dürfte dir ein Polizist einen Strafzettel schreiben (siehe Beispiel NY). Kannst du später widerlegen, aber lästig. Wer seinen Reisepass beim Autofahren immer dabei hat sollte das Problem vermeiden können (Visa-Waiver Stempel oder Touristenvisum sind eindeutig. Eigentlich musst du den Pass oder Form I-94 laut Einwanderungsgesetzsowiesoimmer bei dir haben.)
In China und einigen anderen Ländern muss man sich einen temporären nationalen Führerschein ausstellen lassen.
Die Gesetze in den wichtigsten Ländern ohne Abkommen habe ich mal recherchiert und Quellen verlinkt – da kann sich jeder auch selbst ein Bild machen. (Achtung: ich bin kein Anwalt – keine rechtssichere Beratung!)
Für die noch fehlenden Länder empfehle ich die Infos des niederländischen Automobilclubs (hat die wenigsten Fehler – Bedenke aber, dass die Niederlande alle drei Abkommen unterzeichnet hat!)
Was passiert wenn du keinen hast?
Unterschiedlich und schwer zu prophezeien.
Wo er gefordert wird dürfte prinzipiell mindestens ein Bussgeld fällig sein, aber genauso ist es möglich dass die Polizei dir keine Problem macht, falls sie dich stoppt (je nach Land höchstens ein Grund nach Bestechungsgeldern zu fordern). Auch wird nicht jeder Polizist die Gesetze so genau kennen oder wissen welches Abkommen denn nun gültig ist und für welche Länder, positiv wie negativ (Beispiel).
Wenn du in einen Unfall verwickelt werden solltest kann das eher ein gravierendes Problem werden wenn du letzten Endes keinen dort gültigen Führerschein besitzt – erst recht bei Unfall mit Personenschaden oder anderen Vergehen die vor Gericht landen.
Auch deine Versicherung könnte dann Probleme machen.
Die Gesetzeslage bedeutet übrigens nicht, dass unabhängig davon Autovermieter zum Beispiel nicht trotzdem einen internationalen Führerschein sehen wollen bevor sie dir ein Auto vermieten! Das ist deren Recht selbst zu bestimmen wie sie ihre Geschäftspolitik gestalten.
Was passiert wenn du mit Version 1968 in einem Land fährst welches nur Version 1949 oder 1926 anerkennt?
s.o.
Inwiefern dort wo eine alternative offizielle Übersetzung gefordert wird die „falsche Version“ als solche akzeptiert wird – unklar aber denkbar. In Japan geht’s definitiv nicht.
Wo kannst du einen bekommen?
Beantragt wird der internationale Führerschein (muss immer aus demselben Land sein wie dein nationaler Führerschein) im Falle Deutschlands bei der Führerscheinstelle oder Bürgeramt deiner Wohnsitzgemeinde (Beispiel Märkischer Kreis) oder falls kein Wohnsitz im Inland vorhanden laut §73 bei jeder entsprechenden Behörde in Deutschland. Empfohlen wird in dem Fall aber die Ämter des Ortes aufzusuchen der deinen deutschen Führerschein ausgestellt hat. Bei Botschaften und Konsulaten im Ausland geht das leider nicht.
Was kostet er?
um die 15€
Wie lange ist er gültig?
Version 1968 ist 3 Jahre gültig, Version 1926 ist 1 Jahr gültig. Beide nicht verlängerbar.